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Preisaktion bis 31.06.2008
Bis zum 31.06.2008 erhalten Sie bei Vertragsabschluss 500 kostenfreie Standard-Faxseiten zusätzlich!
mehr dazuAGB`s
§ 1. Geltungsbereich
Die Teamnet GmbH (nachfolgend Teamnet genannt) erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Soweit .de Domains Gegenstand dieses Vertrages sind gelten ergänzend die DENIC-Registrierungsbedingungen, die DENIC-Registrierungsrichtlinien sowie die DENIC-Direktpreisliste.
Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte der Parteien.
Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden 14 Tage
nach deren Veröffentlichung auf der Teamnet-Homepage wirksam, sofern der
Kunde den jeweiligen Änderungen nicht spätestens 14 Tage nach der
Veröffentlichung widerspricht.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages, Kündigung
1. Durch Unterzeichnung des Vertrages unterbreitet der Kunde gegenüber
Teamnet ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages. Er ist an sein Angebot für
die Dauer von drei Wochen nach Eingang des Vertrages bei Teamnet gebunden. Der
Vertrag kommt zustande, wenn Teamnet die Annahme des Angebotes innerhalb dieser
Frist schriftlich bestätigt oder mit der tatsächlichen Ausführung
der Leistungen beginnt. Einer besonderen Mitteilung an den Kunden bedarf es
nicht. Angebote von Teamnet sind stets freibleibend und unverbindlich.
2. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
3. Soweit im Vertrag zwischen den Parteien nicht abweichend geregelt, kann das
Vertragsverhältnis nach Ablauf einer eventuell vereinbarten Mindestlaufzeit
mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Vertragsjahres ordentlich gekündigt
werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund
bleibt hiervon unberührt. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der Schriftform.
4. Unbenommen bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei schweren oder fortgesetzten Verstößen
gegen die vertraglichen Regelungen sowie bei Undurchführbarkeit des Vertrages
vor. Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund ist Teamnet berechtigt,
den Zugang zu vertragsgegenständlichen Domains zu sperren und zu löschen.
Teamnet kann ferner in diesem Fall hinterlegte Inhalte und E-Mail-Nachrichten
ohne Setzung einer Nachfrist sofort sperren und löschen.
§ 3 Leistungspflichten und -umfang, Abnahme
1. Teamnet gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Internet-Webserver
von 98% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Webserver
aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich
von Teamnet liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) über
das Internet nicht zu erreichen ist.
2. Der Leistungsumfang ergibt sich aus den vertragsgegenständlichen Kundeninformationen
und Angebotsunterlagen.
3. Sofern keine der Vertragsparteien eine förmliche Abnahme verlangt oder
der von einer Partei verlangte Abnahmetermin aus einem Umstand nicht zustande
kommt, der vom Kunden zu vertreten ist, gilt die vertragliche Leistung von Teamnet
durch den Kunden als abgenommen.
§ 4 Technische Einschränkungen bei teamnet-Internet-Präsenzen
1. Der Kunde hat, sofern nicht gesondert beauftragt, keinen Anspruch auf eine eigene IP-Adresse, einen eigenen physischen Server für seine Inhalte oder eine ihm dediziert zugeordnete Bandbreite (Leitungskapazität für Datenverkehr). Der Betrieb erfolgt auf leistungsfähigen Zentralrechnern (Servern) mit einer IP-Adresse und einer insgesamt für den jeweiligen Server verfügbaren Bandbreite, wodurch Schwankungen in der tatsächlich dem Kunden zur Verfügung stehenden Bandbreite möglich sind.
§ 5 Nutzung durch Dritte
1. Eine direkte oder mittelbare Nutzung der Teamnet - Dienste durch Dritte
ist nur nach Genehmigung durch Teamnet gestattet.
2. Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß
in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht
gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch.
3. Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung
gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte
Nutzung der Teamnet - Dienste durch Dritte entstanden sind.
§ 6 Zahlungsbedingungen
1. Teamnet stellt dem Kunden die im Antrag / Vertrag nebst Anlage(n) vereinbarten
Leistungen zu den in der/den entsprechenden Anlage(n) genannten Tarifen bzw.
Gebühren und Konditionen inclusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung.
Die Rechnungsstellung erfolgt entsprechend der im Antrag / Vertrag genannten
Zeiten jeweils im Voraus.
2. Die vereinbarten Entgelte sind entsprechend der im Antrag / Vertrag genannten
Zahlungszeiträume im Voraus zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung
fällig. Ist das Entgelt für Teile eines Kalendermonats zu entrichten,
so wird dieses für jeden Tag mit 1/30 des Monatsentgeltes berechnet, falls
es nicht anders im Antrag / Vertrag vereinbart wurde.
3. Sonstige Entgelte, insbesondere nutzungsabhängige, variable Entgelte
(Verkehrsgebühren), sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen und werden
nach Zugang der Rechnung fällig.
4. Leitungs- und Kommunikationskosten (Telekom-Gebühren) zwischen Kunden
und dem Anschlußpunkt von Teamnet sind vom Kunden zu tragen. Sofern bei
einem Anschluß auf Teamnet - Seite gesonderte Kosten (z.B. Terminal-Adapter,
exklusive Modem-Bereitstellung etc.) entstehen, werden diese dem Kunden in Rechnung
gestellt.
5. Teamnet wird dem Kunden die entsprechenden Nutzungsnachweise in geeigneter
und - soweit verfügbar - in elektronischer Form zukommen lassen.
6. Sofern der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muß der Rechnungsbetrag
spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung
angegebenen Konto gutgeschrieben sein. Bei Verzögerung ist Teamnet berechtigt,
eine Bearbeitungsgebühr, zu der bereits zu zahlenden Gebühr wegen
Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren, zu erheben.
7. Behauptet der Kunde, daß ihm berechnete Gebühren nicht von ihm
oder Dritten verursacht worden sind, für die er einzustehen hat, so hat
er dies nachzuweisen. Die Zahlungsverpflichtung der Firma Teamnet gegenüber
bleibt hiervon unberührt.
§ 7 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Leistungsverzögerung, Rückvergütung
1. Gegen Ansprüche von Teamnet kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht
die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen
aus dem abgeschlossenen Vertrag zu.
2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und
aufgrund von Ereignissen, die Teamnet die Leistungen wesentlich erschweren oder
unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung,
behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways
anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Dienste der deutschen Telekom,
Störungen oder Überlastungen im Internet, usw., auch wenn sie bei
Lieferanten oder Unterauftragnehmern von Teamnet oder deren Unterlieferanten,
Unterauftragnehmern bzw. bei den von Teamnet autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern
eintreten - hat Teamnet auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen
nicht zu vertreten. Sie berechtigen Teamnet, die Lieferung bzw. Leistung um
die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.
3. Dauert eine Behinderung, die erheblich ist, länger als eine Woche, ist
der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte und Gebühren, ab dem Zeitpunkt
des Eintritts der Behinderung, bis zum nächsten Kündigungstermin entsprechend
zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn der Kunde aus Gründen,
die dieser nicht selbst zu vertreten hat, nicht mehr auf die Teamnet-Infrastruktur
zugreifen und dadurch die in dem Vertrag verzeichneten Dienste nicht mehr nutzen
kann, die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die
Nutzung einzelner der in dem Vertrag verzeichneten Dienste unmöglich wird,
oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.
§ 8 Zahlungsverzug
1. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Teamnet berechtigt, den Dienst zu sperren.
Dies entbindet den Kunden jedoch nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der
Entgelte für den entsprechenden Zeitraum.
2. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Teamnet berechtigt, von dem betreffenden
Zeitpunkt an Zinsen von 3% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank
zu berechnen, es sei denn, daß Teamnet eine höhere Zinsenlast nachweist.
3. Teamnet kann das Vertragsverhältnis fristlos kündigen und ist berechtigt
den Anschluß zu sperren, falls sich der Zahlungsverzug über mehr
als 2 Monate erstreckt und Teamnet gemahnt und auf die Rechtsfolgen hingewiesen
hat. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte
bis zum Kündigungstermin zu zahlen.
4. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt
Teamnet vorbehalten.
§ 9 Datensicherheit
1. Soweit Daten - gleich in welcher Form - an Teamnet übermittelt werden,
stellt der Kunde Sicherheitskopien her.
2. Der Kunde verpflichtet sich, von Teamnet erhaltene Passwörter streng
geheim zu halten und Teamnet unverzüglich zu informieren, sobald er davon
Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.
3. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter
Leistungen von Teamnet nutzen, haftet der Kunde gegenüber Teamnet.
§ 10 Verantwortlichkeit des Kunden für Inhalte und Domainnamen
1. Der Kunde verpflichtet sich, für seine geschäftsmäßigen
Angebote Namen und Anschrift sowie bei Personenvereinigungen und Gruppen auch
Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten anzugeben (gesetzliche Anforderung
nach § 6 TDG).
2. Der Kunde ist für alle von ihm produzierten bzw. publizierten und alle
unter seinem Domainnamen abrufbaren Inhalte selbst verantwortlich. Eine generelle
Überwachung oder Überprüfung dieser Inhalte durch Teamnet findet
nicht statt.
3. Der Kunde gewährleistet, dass die Inhalte nicht gegen geltendes Recht
verstoßen. Unzulässig sind insbesondere pornographische oder gewaltverherrlichende
Inhalte oder solche, die gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung oder
den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet sind sowie Propagandamittel
und Kennzeichen verfassungswidriger Parteien und Vereinigungen oder ihrer Ersatzorganisationen.
Teamnet ist berechtigt, vorgenannte Inhalte sofort ohne gesonderte Mitteilung
zu sperren und zu löschen. Verstößt ein Kunde wesentlich oder
trotz Abmahnung gegen diese Bedingungen, ist Teamnet berechtigt, das Vertragsverhältnis
aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.
4. Teamnet überprüft die Inhalte des Kunden ferner nicht dahingehend,
ob Ansprüche Dritter berechtigt oder unberechtigt erhoben werden. Teamnet
ist berechtigt, Daten bis zu einer gerichtlichen Klärung auf glaubhaftes
Verlangen eines Dritten zu sperren.
5. Der Kunde versichert, dass nach seinem besten Wissen durch Registrierung
bzw. Konnektierung eines Domainnamens keine Rechte Dritter verletzt werden.
Der Kunde erkennt an, dass er für die Wahl von Domainnamen allein verantwortlich
ist. Für den Fall, dass Dritte Rechte am Domainnamen glaubhaft geltend
machen, behält Teamnet sich vor, den betreffenden Domainnamen bis zur gerichtlichen
Klärung der Streitfrage zu sperren. Von Ersatzansprüchen Dritter sowie
allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain
durch den oder mit Billigung des Kunden beruhen, stellt der Kunde Teamnet, die
Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN), die Network Solutions
Inc. (NSI) sowie sonstige für die Registrierung eingeschaltete Personen
frei.
6. Sollte Teamnet aus in (2) bis (4) beschriebenen Gründen eine Sperrung
vornehmen, ist der Kunde dennoch gegenüber Teamnet leistungspflichtig.
7. Der Kunde erklärt sich mit sämtlichen Maßnahmen einverstanden,
die Teamnet zu treffen hat, um vollziehbaren Anordnungen oder vollstreckbaren
Entscheidungen nachzukommen. Der Kunde hält Teamnet bezüglich der
Ziffern (2) bis (4) ferner von Forderungen Dritter, sämtlichen entstehenden
Kosten und nachteiligen Folgen frei.
8. Dem Kunden ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg
des Internets in der Regel die Möglichkeit besteht, von in Übermittlung
befindlichen Daten ohne Berechtigung Kenntnis zu erlangen. Dieses Risiko nimmt
der Kunde in Kauf.
9. Der Kunde ist verpflichtet, seine Internet-Seite so zu gestalten, dass eine
übermäßige Belastung des Servers, z.B. durch CGI-Skripte, die
eine hohe Rechenleistung erfordern oder überdurchschnittlich viel Arbeitsspeicher
beanspruchen, vermieden wird. Teamnet ist berechtigt, Seiten, die den obigen
Anforderungen nicht gerecht werden, vom Zugriff durch den Kunden oder durch
Dritte auszuschließen. Teamnet wird den Kunden unverzüglich von einer
solchen Maßnahme informieren.
10. Sollte uns bekannt werden, daß der Kunde Werbe-E-Mails unter Angabe
seines Domain-Namens verschickt, ohne von den E-Mail-Empfängern dazu aufgefordert
worden zu sein, behält sich Teamnet vor, den Account vorübergehend
oder langfristig zu sperren. Dies gilt ebenfalls für Werbe-E-Mails in öffentlichen
Newsgroups.
§ 11 Haftung und Haftungsbeschränkung
1. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver
Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter
Handlung sind sowohl gegenüber Teamnet wie auch im Verhältnis zu deren
Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht Vorsätzlichkeit
oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Die Haftung für zugesicherte
Eigenschaften bleibt unberührt.
2. Teamnet haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, daß
infolge höherer Gewalt oder infolge von Arbeitskämpfen Teamnet-Leistungen
unterbleiben. Teamnet haftet nicht für entgangenen Gewinn, nicht für
indirekte Schäden; sei es, daß diese bei dem Kunden oder Dritten
entstehen.
3. Teamnet haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten
Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit
oder Aktualität, noch dafür, daß sie frei von Rechten Dritter
sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.
4. Sofern nicht andere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen eine Haftung
ausschließen, ist sie bei Schäden die
(a) durch die Inanspruchnahme von Teamnet-Diensten;
(b) durch die Übermittlung und Speicherung von Daten;
(c) durch die Verwendung übermittelter Programme und Daten durch Teamnet
;
(d) durch das Unterlassen von Prüfungen hinsichtlich gespeicherter oder
übermittelter Daten seitens
Teamnet ;
(e) oder deswegen entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung
von Daten durch Teamnet nicht erfolgt ist;
5. maximal in Höhe der Auftragssumme beschränkt, soweit nicht Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Im Übrigen beschränkt sich
die Haftung von Teamnet für dem Kunden nachweislich entstandene Schäden
auf den 1-fachen Betrag des vereinbarten monatlichen Fix-Entgeltes.
6. Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die Teamnet oder Dritten
durch die mißbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Teamnet
-Dienste oder dadurch entstehen, daß der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten
nicht nachkommt.
7. Teamnet prüft Datenträger, insbesondere Disketten, vor Übergabe
an den Kunden/Auftraggeber mittels aktuellem Virenscanner auf Viren. Für
einen etwaigen Virenbefall des Rechners beim Kunden/Auftraggeber durch Viren
aus dem Internet, Viren auf Disketten, Programmdisketten oder Programm-CDs kann
keinerlei Haftung übernommen werden. Es können keine Schadensersatzansprüche
geltend gemacht werden.
8. Die Haftung von Teamnet ist auch ausgeschlossen bei:
- zeitlichen Verzögerungen im Distributionskanal (Fax, Mail), aus welchen
Gründen auch immer;
- Unmöglichkeit der Leistung aus technischen Gründen im Distributionskanal.
§ 12 Datenschutz
1. Teamnet weist gemäß § 33 BDSG darauf hin, dass personenbezogene
Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden. Teamnet weist
des weiteren darauf hin, dass die Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung
an die an der Registrierung beteiligten Dritte übermittelt und im üblichen
Umfang zur Identifizierung des Inhabers der Domain veröffentlicht werden
einschließlich der öffentlichen Abfragemöglichkeit in sogenannten
Whois-Datenbanken.
2. Teamnet ist berechtigt, die Bestandsdaten seiner Kunden zu verarbeiten und
zu nutzen, soweit dies zur Beratung der Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung
für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Leistungen
erforderlich ist. Der Kunde kann dieser Verwendung seiner Daten jederzeit widersprechen.
Teamnet wird dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten
Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft
erteilen.
3. Teamnet weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz
für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem
derzeitigen Stand der Technik, nicht umfassend gewährleistet werden kann.
Der Kunde weiß, dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot
und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer
Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter
Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen
und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von
ihm ins Internet übermittelten und auf Web-Servern gespeicherten Daten
trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge.
§ 13 Schlußbestimmungen
1. Erfüllungsort ist Paderborn, Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher
Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund von Verträgen,
die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, einschließlich
Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende
Streitigkeiten über das Zustandekommen des Vertrages ist der Sitz von Teamnet.
2. Auf Verträge, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen
geschlossen werden, findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland Anwendung.
3. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so
berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr
gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende
oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung
des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die
Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt hätten. Gleiches gilt für die
Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.
