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Preisaktion bis 31.06.2008

01.01.2008

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Permission Marketing

Alles ist verboten, außer es ist erlaubt!

Die ist der kleinste gemeinsame Nenner des Permission Marketing. Meint der BGH in einem Grundsatzurteil.

Permission Marketing sagt: Ich muss meine Zielgruppe erst um Erlaubnis fragen, bevor ich sie bewerbe. Alles andere ist Belästigung.

Unser Gesetzgeber sieht diesen Zusammenhang sehr eng. Eingerahmt in Gesetze, werden die Werbetreibenden zu großer Disziplin gezwungen. Daher gilt es, gründliche Vorbereitungen für Werbung und Datenerhebung über Internet, E-Mail, Fax und SMS zu betreiben.

Das Einverständnis zum Erhalt von Werbung und Information hat aber auch Vorteile. Die Zielgruppe ist vorbereitet und will beworben werden. Somit wird diese Werbung effizienter und erfolgreicher.

Mehr zu diesem Thema:

Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V. Externer Link

Gesetze:   

Bundesdatenschutzgesetz Externer Link
Teledienstedatenschutzgesetz Externer Link
Teledienstegesetz Externer Link

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